Orientierung des kantonalen Bieneninspektorats 2017

Vor Kurzem haben wir alle das alljährliche Schreiben von Kantonstierarzt Grégoire Seitert mit den wichtigsten Informationen erhalten.

Das Bienenverstellverbot gilt weiterhin im Kanton Freiburg; im Unterschied zu den vorangehenden Jahren wurde es jedoch um einen Monat gekürzt: vom 15. April bis 31. Mai 2017.

(Foto: rabenstein.gv.at)

apiservice: Zeit für die Frühjahrskontrolle

Bei der Durchsicht der Völker sind im Frühling insbesondere die Gesundheit der Brut und die Futtervorräte zu beurteilen. Auch die Selektion ist jetzt wichtig.

Zum Text mit Hinweis auf die Merkblätter auf bienen.ch

(Foto: buckfastimker.ch)