Liebe Imkerkolleginnen und -kollegen
Mitte März durften wir einmal mehr die Informationen des kantonalen Bieneninspektorats in Empfang nehmen. Eigentlich schön, so umsorgt zu werden! – Im Umschlag waren das Bestandeskontrollblatt 2016, eine Orientierung über den Feuerbrand mit entsprechendem Verstellverbot, eine Inventarliste für Tierarzneimittel, die Liste der Inspektoren, die Liste der vom Agroscope empfohlenen Imkerei-Präparate mit Abgabestellen und natürlich die Bestellliste für die Produkte zur Varroa-Behandlung 2016, etc. Alles paletti, dachte ich mir. Beim genaueren Durchlesen und nach Diskussionen mit Imkerkollegen sind mir/uns ein paar Sachen aufgefallen, welche doch nachdenklich stimmen:
Auf dem Blatt der vom BGD/ZBF empfohlenen Präparate ist auch Oxalsäure Oxuvar 5,7% aufgelistet. Dieses Produkt muss zum Sprühen mindestens auf die Hälfte verdünnt werden. Niemand sprüht 5,7% Oxalsäure auf die Bienen. Das ZBF hat die Sprühmethode mit 2,1% Oxalsäure empfohlen. Dieses Wissen und eine fachgerechte Verdünnung der Säure sind nicht unbedingt gewährleistet. Das birgt Risiken!
Die Preise für die Oxalsäureprodukte sind exorbitant und übersteigen um ein x-faches die Preise in der Drogerie. Von Verbilligung der Mittel bei weitem keine Spur! Wird hier „Heimatschutz“ zu Gunsten nationaler Vertreiber von Imkereizubehör betrieben?
Die Milchsäure wird zum Verkauf angeboten, obschon sie nicht mehr angewendet werden sollte. Auf der Liste BGD/ZBF wird sie nicht mehr aufgeführt. Was gilt nun?
Es scheint, als ob die Imkerschaft zur neuen Milchkuh des Tierarzneimittelhandels wird und dies mit dem Segen des Veterinäramtes. Wen mag es da erstaunen, dass der Weg über die Landesgrenze immer häufiger angetreten wird. Die Vermutung liegt zudem nahe, dass der/die Verfasser der uns zugesandten Unterlagen nicht wirklich über fundierte Kenntnisse in der Varroabekämpfung verfügen. Persönlich kann ich euch Imkerkollegen nur empfehlen, vor dem Erwerb von Behandlungsmitteln eine fundierte Zweitmeinung einzuholen. Vermutlich empfiehlt es sich sogar, auf eine Bestellung zu verzichten und dann im richtigen Moment und just-in-time das adäquate Mittel zu kaufen. So vermeiden wir auch die Lagerhaltung von Mittelresten und die akribische Führung von Inventarlisten.
Zur Problematik des Verstellverbotes im x-ten Jahr möchte ich mich hier nicht im Detail äussern. Die Frage sei lediglich erlaubt, ob eine restriktive Massnahme, welche auch nach über zehn Jahren Anwendung nicht wirklich greift, Sinn macht.
Ich wünsche euch trotz allem ein erfolgreiches Imker- und Bienenjahr!