Finanzielle Starthilfe für Neuimker: Ergänzung des Reglements

Das Reglement der kantonalen finanziellen Starthilfe für Neuimker ist leicht überarbeitet und ergänzt worden.
Neu wurde unter Punkt 3.i. schriftlich festgehalten, dass der Antragsteller seine Bienen ordnungsgemäss beim Landwirtschaftsamt angemeldet und die Plakette mit der Standnummer angebracht haben muss. Weiter sollten (Punkt 3.j.) die Kaufnachweise des Startmaterials für die Bienenhaltung (Beuten, Schleuder, einmalig anzuschaffende Ausrüstung) aufbewahrt und auf Nachfrage vorgewiesen werden können. Nicht als Startmaterial gelten Verbrauchsmaterial wie Wachs, Rähmchen, Honiggläser usw.

Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt werden, kann das Landwirtschaftsamt die  Rückerstattung der gewährten Beiträge verlangen (3.f.).

Zum überarbeiteten Reglement und Anmeldeformular

Zur Erinnerung: Wie beginne ich mit der Bienenhaltung?

Manchmal ist der Wunsch nach der Haltung eigener Bienen sehr gross, doch WIE gehe ich vor, damit ich den gesetzliche Anforderungen genüge?

Nachstehende Checkliste ist nach wie vor gültig (ausser der Punkt das Amt für Lebensmittelsicherheit betreffend, siehe Neues vom Kanton Freiburg) und sollte von allen Imkern – Neuimkern wie „alten Hasen“ – beachtet werden!

Hier die Checkliste (sie gilt auch beim Verstellen von Bienenvölkern)


(Bild: taurachsoft.com)

Kanton Freiburg: Unterstützung Neuimker

Das Formular für den Antrag auf Neuimker-Unterstützung im Kanton Freiburg wurde überarbeitet.

Zur Erinnerung: Um die Bienenhaltung auf Freiburger Boden zu fördern und dem starken Rückgang von Bienenvölkern Einhalt zu gebieten, unterstützt der Kanton Neuimkerinnen und Neuimker während drei Jahren mit insgesamt Fr. 1’500.-. Diese Unterstützung ist an Bedingungen geknüpft, welche im Formular erläutert werden. Unter anderem muss ein Grundkurs, wie er auch von unserem Verein angeboten wird, besucht werden.

Das Formular zum Downloaden: Demande aide FFA-VFB rev5

Kanton Freiburg: Unterstützung für Neuimker

Das Formular für den Antrag auf Unterstützung für Neuimkerinnen und Neuimker wurde überarbeitet.

Zur Erinnerung: Um die Bienenhaltung auf Freiburger Boden zu fördern und dem starken Rückgang von Bienenvölkern Einhalt zu gebieten, unterstützt der Kanton Neuimkerinnen und Neuimker während drei Jahren mit insgesamt Fr. 1’500.-. Diese Unterstützung ist an Bedingungen geknüpft, welche im Formular erläutert werden. Unter anderem muss ein Grundkurs, wie er auch von unserem Verein angeboten wird, besucht werden.

Die ausgefüllten Formulare bitte an:
Nicolas Tornare
Chemin du Poyet 4
1634 La Roche

Ergänzung: Weder der Inspektor noch der jeweilige Präsident zahlt das Briefmaterial oder das Porto. Nutzt die Möglichkeit von Weiterbildungsanlässe im Verein zur Unterschriftensammlung oder legt ein adressiertes und frankiertes Couvert bei !
Danke.

Informationen zu Kursen auf Französisch finden sich auf der Website des Verbandes Freiburgischer Bienenzüchter FFA-VFB.