Unterstützungsbeitrag des Kantons für A-Zuchtköniginnen 2019

Das Freiburger Projekt läuft weiter, und das schon im sechsten Jahr!

Ziel dieser kantonalen Unterstützung ist, die einheimische Königinnenzucht zu fördern und die Freiburger Imker zu ermutigen, gesunde Zuchtköniginnen aus ihrer Region zu erwerben.

Hier das Reglement mit den benötigten Formularen zur Beantragung der Subvention, die einzureichen sind bis am ACHTUNG! NEU!
15. September 2019.

Einsenden an: ACHTUNG! NEU!
Madame Geneviève Gillon, Chemin de la Chaussy 6, 1553 Châtonnaye

Unterstützungsbeitrag des Kantons für A-Zuchtköniginnen 2018

Das Freiburger Projekt läuft weiter, und das schon im fünften Jahr!

Ziel dieser kantonalen Unterstützung ist, die einheimische Königinnenzucht zu fördern und die Freiburger Imker zu ermutigen, gesunde Zuchtköniginnen aus ihrer Region zu erwerben.

Hier das Reglement mit den benötigten Formularen zur Beantragung der Subvention, die bis Ende August einzureichen sind.

GELAN-Stichtagserhebung 2017 – zwischen dem 10. und 28. Februar!

Als registrierte Bienenhalter sind wir verpflichtet, alljährlich die landwirtschaftliche Erhebung auszufüllen.

Angegeben werden muss die durchschnittliche Anzahl Völker in der Zeit vom 1.1. bis 31.12.2016 und die genaue Anzahl Völker am 1.1.2017.

GELAN

Die Erhebung der Agrardaten beginnt – Artikel in den Freiburger Nachrichten

(Foto: sociologicus.de)

Letzte Tage zur Bestellung der Varroa-Mittel!

Bis zum 20. Mai 2016 sollten die Imker des Kantons die benötigten Varroa-Mittel mit dem zugesandten Bestellformular bestellen.

Für den Sensebezirk geht die Bestellung an Thomas Pfister, Plaffeien.
Abgeholt werden können die Mittel dann am 1. und 2. Juli in Alterswil.

Weitere Informationen und die vom Kanton zugestellten Formulare finden sich hier

Ausrüstung Flasch Web
(Foto: Thomas Pfister)

Unterstützungsbeitrag des Kantons für A-Zuchtköniginnen

Zur Erinnerung: Das Freiburger Projekt läuft weiter!

Hier ist das Reglement mit den benötigten Formularen zur Beantragung der Subvention: Règlement élevage reines FFA-VFB_frz-dt

Auch das Vorgehen ist nach wie vor dasselbe, ausser Punkt 1 für diejenigen Züchter, die schon letztes Jahr die Vereinbarung ausgefüllt haben: Ein erneutes Ausfüllen ist nicht nötig.
1. Der Züchter erklärt durch Ausfüllen der Vereinbarung, dass er die gestellten Bedingungen erfüllt.
2. Der Züchter verkauft seine Königin mit 15.- Preisreduktion.
3. Für jede verkaufte Königin füllt der Züchter das vorgesehene Formular aus und lässt sich den Verkauf durch die Unterschrift des Käufers bestätigen.
4. Am Ende der Zuchtsaison beanträgt der Züchter den gesamten Unterstützungsbeitrag mit dem Antragsformular und schickt bis Ende August die gesammelten Dokumente ein.
5. Nach Kontrolle der Angaben durch den Verband Freiburger Bienenzüchter erfolgt die Auszahlung des Kantonalen Unterstützungsbeitrags von 30.-/Königin an den Züchter.