Post vom kantonalen Bieneninspektorat

In den letzten Tagen haben die Imker ein dickes Couvert vom kantonalen Bieneninspektorat erhalten. Hier zur Erinnerung zwei wichtige Daten:

  • Bitte beachtet das Bienenverstellverbot im Kanton Freiburg, das während der Kernobstblüte vom 15. April bis 31. Mai 2018 gilt.
  • Die Varroa-Mittel vom Kanton mit einer Preisreduktion von 25% müssen bis am 19. Mai 2018 bei der entsprechenden Abgabestelle des Bezirks bestellt werden.


(Bild: clownterapia.it)

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