Kantonale Zuchtköniginnen-Förderung: Reglement und Formulare

Ab diesem Jahr fördert der Kanton Freiburg den Verkauf von Zuchtköniginnen, indem er Züchter und Käufer von A-Belegstellen-Königinnen mit einem Betrag von je 15.– unterstützt. Bedingung ist, dass beide, Züchter und Käufer, im Kanton Freiburg wohnhaft sind.

Hier ist das Reglement mit den benötigten Formularen zur Beantragung der Subvention: Règlement élevage reines FFA-VFB_frz-dt

Vorgehen:
1. Der Züchter erklärt durch Ausfüllen der Vereinbarung, dass er die gestellten Bedingungen erfüllt.
2. Der Züchter verkauft seine Königin mit 15.- Preisreduktion.
3. Für jede verkaufte Königin füllt der Züchter das vorgesehene Formular aus und lässt sich den Verkauf durch die Unterschrift des Käufers bestätigen.
4. Am Ende der Zuchtsaison beanträgt der Züchter den gesamten Unterstützungsbeitrag mit dem Antragsformular und schickt bis Ende August die gesammelten Dokumente ein.
5. Nach Kontrolle der Angaben durch den Verband Freiburger Bienenzüchter VFB wird dem Züchter für jede ordnungsgemäss verkaufte Königin 30.- überwiesen.

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