Unterstützungsbeitrag des Kantons für A-Zuchtköniginnen

Zur Erinnerung: Das Freiburger Projekt läuft weiter!

Hier ist das Reglement mit den benötigten Formularen zur Beantragung der Subvention: Règlement élevage reines FFA-VFB_frz-dt

Auch das Vorgehen ist nach wie vor dasselbe, ausser Punkt 1 für diejenigen Züchter, die schon letztes Jahr die Vereinbarung ausgefüllt haben: Ein erneutes Ausfüllen ist nicht nötig.
1. Der Züchter erklärt durch Ausfüllen der Vereinbarung, dass er die gestellten Bedingungen erfüllt.
2. Der Züchter verkauft seine Königin mit 15.- Preisreduktion.
3. Für jede verkaufte Königin füllt der Züchter das vorgesehene Formular aus und lässt sich den Verkauf durch die Unterschrift des Käufers bestätigen.
4. Am Ende der Zuchtsaison beanträgt der Züchter den gesamten Unterstützungsbeitrag mit dem Antragsformular und schickt bis Ende August die gesammelten Dokumente ein.
5. Nach Kontrolle der Angaben durch den Verband Freiburger Bienenzüchter erfolgt die Auszahlung des Kantonalen Unterstützungsbeitrags von 30.-/Königin an den Züchter.