Überlegungen zur Orientierung des kantonalen Bieneninspektorats

Liebe Imkerkolleginnen und -kollegen

Mitte März durften wir einmal mehr die Informationen des kantonalen Bieneninspektorats in Empfang nehmen. Eigentlich schön, so umsorgt zu werden! – Im Umschlag waren das Bestandeskontrollblatt 2016, eine Orientierung über den Feuerbrand mit entsprechendem Verstellverbot, eine Inventarliste für Tierarzneimittel, die Liste der Inspektoren, die Liste der vom Agroscope empfohlenen Imkerei-Präparate mit Abgabestellen und natürlich die Bestellliste für die Produkte zur Varroa-Behandlung 2016, etc. Alles paletti, dachte ich mir. Beim genaueren Durchlesen und nach Diskussionen mit Imkerkollegen sind mir/uns ein paar Sachen aufgefallen, welche doch nachdenklich stimmen:

Auf dem Blatt der vom BGD/ZBF empfohlenen Präparate ist auch Oxalsäure Oxuvar 5,7% aufgelistet. Dieses Produkt muss zum Sprühen mindestens auf die Hälfte verdünnt werden. Niemand sprüht 5,7% Oxalsäure auf die Bienen. Das ZBF hat die Sprühmethode mit 2,1% Oxalsäure empfohlen. Dieses Wissen und eine fachgerechte Verdünnung der Säure sind nicht unbedingt gewährleistet. Das birgt Risiken!

Die Preise für die Oxalsäureprodukte sind exorbitant und übersteigen um ein x-faches die Preise in der Drogerie. Von Verbilligung der Mittel bei weitem keine Spur! Wird hier „Heimatschutz“ zu Gunsten nationaler Vertreiber von Imkereizubehör betrieben?

Die Milchsäure wird zum Verkauf angeboten, obschon sie nicht mehr angewendet werden sollte. Auf der Liste BGD/ZBF wird sie nicht mehr aufgeführt. Was gilt nun?

Es scheint, als ob die Imkerschaft zur neuen Milchkuh des Tierarzneimittelhandels wird und dies mit dem Segen des Veterinäramtes. Wen mag es da erstaunen, dass der Weg über die Landesgrenze immer häufiger angetreten wird. Die Vermutung liegt zudem nahe, dass der/die Verfasser der uns zugesandten Unterlagen nicht wirklich über fundierte Kenntnisse in der Varroabekämpfung verfügen. Persönlich kann ich euch Imkerkollegen nur empfehlen, vor dem Erwerb von Behandlungsmitteln eine fundierte Zweitmeinung  einzuholen. Vermutlich empfiehlt es sich sogar, auf eine Bestellung zu verzichten und dann im richtigen Moment und just-in-time das adäquate Mittel zu kaufen. So vermeiden wir auch die Lagerhaltung von Mittelresten und die akribische Führung von Inventarlisten.

Zur Problematik des Verstellverbotes im x-ten Jahr möchte ich mich hier nicht im Detail äussern. Die Frage sei lediglich erlaubt, ob eine restriktive Massnahme, welche auch nach über zehn Jahren Anwendung nicht wirklich greift, Sinn macht.

Ich wünsche euch trotz allem ein erfolgreiches Imker- und Bienenjahr!

4 Gedanken zu „Überlegungen zur Orientierung des kantonalen Bieneninspektorats“

  1. Lieber Marius,
    ich habe deinen Kommentar gelesen. Du hast in vielen Punkten Recht. Vielleicht darf ich dir einen Hinweis bezüglich dem Tierarzneimittel Oxuvar 5,7% geben. Dieses Mittel wird von der Firma Biovet vertrieben. Die 5.7% MÜSSEN vor jeder Anwendung (Träufeln oder Sprühen) verdünnt werden. Dies ist auf der Packungsbeilage ausführlich beschrieben. Beim Sprühen wird auf 3% verdünnt und beim Träufeln auf 3.5%.
    Hier noch ein Link zur Packungsbeilage: http://www.vetpharm.uzh.ch/perldocs/index_t.htm
    Alles Gute.

  2. Hallo lieber Marius

    Besten Dank für dein Interessanter Beitrag.
    Trotzdem habe ich das Gefühl, dass hier ein Sturm im Wasserglas veranstaltet wird.
    Wenn ich ein Rechenbeispiel machen darf:
    172g Oxsalsäure Api Bioxal kostet 52.80
    Im allgemeinem wird 2g pro Volk verwendet, also reicht diese Menge für 87.5 Völker.
    Also belaufen sich die kosten für eine Behandlung hochgerechnet auf 0.65 Rappen.
    Demzufolge betragen die Kosten für ein Behandlung von 16 Völker 10 Franken, also nicht gerade ein Betrag der einem vor den Finanziellen Ruin bringt.
    Mir ist bewusst das im Ausland die Oxalsäure billiger zu erwerben ist.
    Aber trotzdem möchte ich allen Imkerkollegen ans Herz legen wegen den paar Franken, nicht auf eine Korrekte Varroa-Behandlung zu verzichten, dass könnte wesentlich Teurer werden.

    Mit Besten Imkergrüssen
    Thomas Pfister

  3. Werter Marius
    Was du da geschrieben hast, ist grössten Teils falsch.
    1. Gibt es gar kein kantonales Bieneninspektorat.

    2. Oxuvar 5,7% erst durch den Imker verdünnen lassen macht absolut Sinn. Unsinnig wäre es pro Flasche 0,5 Liter Trinkwasser zusätzlich durch die halbe Schweiz zu schicken. Wenn das Verdünnen dir Probleme macht, kann es ja jemand für dich fachgerecht machen.
    3. Preis: wenn dir ca. 0,65 Sfr pro Volk zu teuer ist, versteht dich wirklich niemand mehr.
    4. Ja, stimmt Milchsäure sollte nicht mehr verwendet werden. Darf jedoch weiterhin eingesetzt werden.
    5. Verstellverbot, du darfst ja Bienen verstellen, nur musst du zuerst anfragen. Weitere Bedingungen sollten dir ja auch klar sein.
    6. Wer in der EU einkauft, soll seinen Honig auch in die EU bringen, die Preise sind da ja auch exorbitant tiefer als hier.
    7. Import von Behandlungsmitteln ist illegal und strafbar. Auch der Weiterverkauf ist nicht gestattet. Rechnest du den Transport, das Risiko und die allfälligen Bussen ein, ist es gar um ein vielfacher teurer.
    8. Ich und einige andere Imker finden es nicht der richtige Weg, und auch nicht der richtige Ort seinen Frust aus zu lassen. Und gar nicht gut finden anderen Imkern dass noch falsche Empfehlungen ab zu geben. Das Kann rechtliche Schritte nach sich ziehen.
    Abklärungen wurden diesbezüglich eingeleitet.
    Ich hoffe und apeliere an alle sich an die Vorgaben zu halten.

    1. Bin positiv überrascht. Das Thema scheint zu bewegen und wird nun auch öffentlich diskutiert. Ein erster Schritt in die richtige Richtung ist getan.
      Ein weiterer Schritt, nämlich bei unseren Veterinärbehörden das Bewusstsein zu wecken, dass man es auch bei den Imkern mit Kunden zu tun hat, muss wohl noch etwas reifen. Aber auch da bleibe ich optimistisch.

      Wünsche ein erfolgreiches Bienenjahr!

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